Covid 19 Schutzmaßnahmen


Als Berufsfotografin darf ich weiterhin
, natürlich unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstandspflicht, sowie der entsprechenden Hygienemaßnahmen, meinem Gewerbe nachkommen. Sollen Sie also Passbilder, Bewerbungsfotos, Portraits, Produktaufnahmen etc., benötigen, ersuche ich vorab um Terminvereinbarung.
Als kleine, humoristische Erklärung, ganz aus dem Blickwinkel einer Fotografin, sehen Sie unten eine kleine Collage, wie sie den Mund-Nasen-Schutz richtig verwenden.

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